Honorar
  • Vereinbart wird eine grundsätzliche Vergütung in Höhe von 60,00 € je voller Stunde (60 Minuten). Ausnahmen wie folgt:
  • Bei einer homöopathischen Behandlung beträgt das Honorar wie folgt:
    • Erstanamnese (Erwachsene): 130 €uro
    • Erstanamnese (Kleinkinder): 110 €uro

Die Erstanamnese dauert ca. 1,5 – 2 Stunden (+ meine Ausarbeitungszeit)

    • Folgesitzungen: 30 bis 50 €uro je nach Aufwand

Folgesitzungen finden ca. alle 6 bis 8 Wochen statt (später seltener oder nach Bedarf) und dauern 30 – 45 Minuten.

  • Bei einer Reflexzonentherapie am Fuß beträgt das Honorar wie folgt:
    • Erstanamnese mit Befunderhebung (Erwachsene) : 45,- Euro; Jede weitere Behandlung: 35,- Euro
    • Erstanamnese mit Befunderhebung (Säuglinge und Kleinkinder): 35,- Euro; Jede weitere Behandlung 25,- Euro
    • Akutbehandlung je nach Zeitaufwand 35 – 45,- Euro

 

  • Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung / Quittung für den  gezahlten Betrag.

Wird eine Rechnung nach der unverbindlichen GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985) zur Einreichung bei der Krankenkasse erwünscht, wird wegen des erhöhten Aufwandes eine Pauschale von 12,- €uro berechnet.

 

Gutscheine

Sowohl für die Kurse, als auch für die Behandlungen können Sie Geschenkgutscheine erhalten.

 

Hinweis:

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch  ihrer Behandlungskosten ganz oder in Teilen gegenüber ihrer Versicherung haben.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten daher grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Grundsätzlich können wir eine sozialverträgliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden. Bitte sprechen Sie mich an!

 

Terminabsage

Eine Bitte an Sie: Meine Naturheilpraxis ist eine Einbestellpraxis. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um rechtzeitige Absage. Nicht abgesagte Termine werden mit einem Ausfallhonorar von 50 € pro Stunde berechnet.